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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Stand: 5.6.2026

Informationen für Kantinenbetreiber & Organisationen

Gemäß Art. 28 DSGVO müssen Verantwortliche (wie Schulen, Vereine oder Unternehmen) mit Dienstleistern (wie KantineCore), die in ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen.

1. Abschluss des AVV

Wenn Sie KantineCore als Institution buchen, stellen wir Ihnen unseren standardisierten, rechtlich geprüften Auftragsverarbeitungsvertrag zur Verfügung. Dieser wird digital während des Onboarding-Prozesses abgeschlossen.

2. Gegenstand der Verarbeitung

KantineCore verarbeitet personenbezogene Daten (wie Namen und E-Mail-Adressen Ihrer Nutzer sowie deren Bestellhistorie) ausschließlich im Rahmen der Weisungen des Kantinenbetreibers und zur Erfüllung der vereinbarten Services.

3. Unterauftragnehmer

KantineCore nutzt ausschließlich in der EU/EWR ansässige Hosting-Partner, die strengen Sicherheitsstandards unterliegen. Aktuell nutzen wir Rechenzentren in Deutschland (Frankfurt am Main). Ein Wechsel von Unterauftragnehmern wird den Betreibern rechtzeitig mitgeteilt.

Dokument anfordern

Falls Sie den AVV vorab prüfen möchten, können Sie ein Muster per E-Mail an privacy@kantinecore.com anfordern.